1. und 2. Mannschaft
Entgegen vieler Meinungen gelten die Spiele von Freitag bis Sonntag als ein und derselbe Spieltag!
Beispiel:
Stammspieler X der 1. Mannschaft soll nach dem nächsten Spiel der 1. Mannschaft in der unteren Mannschaft eingesetzt werden.
Am Samstag wird das Spiel der 1. Mannschaft ausgetragen,
in diesem Spiel wird Spieler X als Stammspieler der 1. Mannschaft eingesetzt,
Ein Tag später, am Sonntag, spielt die untere Mannschaft - in diesem Spiel spielt Spieler X nicht mit.
Am nächsten Spieltag soll Spieler X in der unteren Mannschaft eingesetzt werden.
- Hier darf Spieler X noch nicht eingesetzt werden -
Er muss noch ein Spiel der unteren Mannschaft aussetzen! - weil die Spiele von Freitag bis Sonntag als ein Spieltag gelten.
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§ 8 Umfang der
Spielerlaubnis - (Spielordnung) (1) In Freundschaftsspielen sind die Spieler für alle
Mannschaften des Vereins, für den sie eine
(2) In Pflichtspielen können die Spieler einer unteren Mannschaft auch in jeder höheren Mannschaft mitwirken. Beteiligt sich ein
Spieler innerhalb von vier Wochen an zwei Pflichtspielen - ausgenommen
Pokalspiele - in höheren Mannschaften, verliert er die Spielberechtigung für
Pflichtspiele in unteren Mannschaften. An Pflichtspielen der unteren
Mannschaften darf er erst dann wieder teilnehmen, wenn er nach seinem letzten
Punktespiel in einer höheren Mannschaft innerhalb einer Schutzfrist von zehn
Tagen an keinem Punktespiel teilgenommen hat. Findet innerhalb dieser zehn Tage
mehr als ein Punktespiel statt, so gilt die Schutzfrist nach der Durchführung
des ersten Spiels als beendet.
(3) Der Spieler der höheren Mannschaft wird erst durch den Einsatz in einer unteren Mannschaft unter Beachtung der Schutzfrist Spieler der unteren Mannschaft. Für den Verlust dieser Spielberechtigung findet Absatz 2 Satz 2 entsprechende Anwendung.
(4) Jeder Verein darf in einem Spiel nicht mehr als zwei Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen.
(5) In den letzten vier Punktespielen und den sich anschließenden Entscheidungsspielen einer unteren Mannschaft dürfen keine Spieler einer höheren Mannschaft mitwirken, die nicht beim fünftletzten Spiel der unteren Mannschaft berechtigt eingesetzt worden sind. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens vier Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Bei Sperrstrafen gilt Absatz 2 Satz 6 entsprechend. Die Spielberechtigung für die letzten vier Punktespiele und die Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft bleibt auch bestehen, wenn der Spieler während dieser Zeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt wird. Dies gilt auch für Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Spiels ohnehin Spieler der unteren Mannschaft waren.
Erläuterungen weiter unten!
(6) Handelt es sich aber um Juniorenspieler, die bereits zu
einem früheren Zeitpunkt für die
(7) Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben
Leistungsklasse, finden die (8)
Werden Amateure und Nicht-Amateure ohne Lizenz in einem Pflichtspiel einer
Spielordnung § 8 (5): (5) In den letzten vier Punktespielen und den sich anschließenden Entscheidungsspielen einer unteren Mannschaft dürfen keine Spieler einer höheren Mannschaft mitwirken, die nicht beim fünftletzten Spiel der unteren Mannschaft berechtigt eingesetzt worden sind. Erläuterung: Stammspieler einer höheren Mannschaft dürfen in den vier letzten Punktespielen und in nachfolgenden Endscheidungsspielen der unteren Mannschaft, nur mitspielen wenn sie schon im fünftletzten Punktespiel der unteren Mannschaft spielberechtigt mitgespielt haben. Spielordnung § 8 (5): Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens vier Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Erläuterung: Hat ein Stammspieler einer höheren Mannschaft mindestens 4 Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft nicht mehr in einer höheren Mannschaft gespielt, kann er in den vier letzten Punktespielen der unteren Mannschaft eingesetzt werden. Spielordnung § 8 (5): Die Spielberechtigung für die letzten vier Punktespiele und die Entscheidungsspiele der unteren Mannschaft bleibt auch bestehen, wenn der Spieler während dieser Zeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt wird. Dies gilt auch für Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Spiels ohnehin Spieler der unteren Mannschaft waren. Erläuterung: Alle Spieler der unteren Mannschaft die im fünftletzten Punktespieles mitgewirkt haben, dürfen in den restlichen Punkte- bzw. Entscheidungsspielen, in der höheren und danach wieder in der unteren Mannschaft, aus der sie kamen, eingesetzt werden. Spieler die im fünftletzten Punktespiel einer unteren Mannschaft gespielt haben, können sich nicht mehr „Festspielen“! Spielordnung § 8 (5): Bei Sperrstrafen beginnt die Schutzfrist erst nach Ablauf der Sperre.
Erläuterung:
Stammspieler einer höheren Mannschaft dessen Sperren erst zum fünftletzten Punktespiel einer unteren Mannschaft abgelaufen sind, können nicht mehr in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden! |